Acetamiprid im Honig:
EU plant sechsfache Grenzwerterhöhung Der lebensmittelrechtlich zulässige Rückstandshöchstwert für das Insektengift Acetamiprid im Honig soll von 0,05mg/kg auf 0,3mg/kg, also um das Sechsfache, erhöht werden. Das haben Ende Februar die EU-Mitgliedstaaten im ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (PAFF) mehrheitlich beschlossen. Der Entschluss liegt nun aktuell dem Europäischen Rat und EU-Parlament zur weiteren […]
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