Acetamiprid im Honig:

EU plant sechsfache Grenzwerterhöhung

Der lebensmittelrechtlich zulässige Rückstandshöchstwert für das Insektengift Acetamiprid im Honig soll von 0,05mg/kg auf 0,3mg/kg, also um das Sechsfache, erhöht werden. Das haben Ende Februar die EU-Mitgliedstaaten im ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (PAFF) mehrheitlich beschlossen. Der Entschluss liegt nun aktuell dem Europäischen Rat und EU-Parlament zur weiteren Abstimmung vor. Diese können noch Einspruch erheben.

Die Aurelia Stiftung hat die geplante Grenzwerterhöhung in einer aktuellen Stellungnahme scharf kritisiert, denn sie gefährdet Bienen und andere bestäubende Insekten. Sie legitimiert eine steigende Anwendungsmenge von acetamipridhaltigen Pestiziden und somit letztlich ein steigendes Belastungsrisiko der schon jetzt bedrohten Wild- und Honigbienen sowie der Honigernten von Imker*innen. Dass Rückstände von Acetamiprid auch in Rapshonigen zu finden sind, haben erst kürzlich bundesweite Untersuchungen der Aurelia Stiftung gezeigt.

Aurelia Stiftung