Kurz gemeldet

Islamischer Religionsunterricht für weniger als 70.000 Schüler

Schülerinnen und Schüler in Deutschland erhalten derzeit islamischen Religionsunterricht – deutlich mehr als vor fünf Jahren, als es ein solches Angebot lediglich für rund 54.000 Kinder und Jugendliche gab. Zu diesem Ergebnis kommt eine … Umfrage des Mediendienstes Integration bei den Kultusministerien der 16 Bundesländer. Demnach erhält nach wie vor nur ein Bruchteil der muslimischen Kinder an deutschen Schulen einen islamischen Religionsunterricht: In Bayern liegt die Quote bei etwa elf Prozent, in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nur bei rund vier Prozent. In den fünf ostdeutschen Flächenländern gibt es gar keine speziellen Angebote für Muslime, während die westdeutschen Stadtstaaten Hamburg und Bremen auf einen gemeinsamen, konfessionsübergreifenden Religionsunterricht setzen. Fehlende Lehrkräfte für islamische Theologie gelten vielerorts als Hindernis für eine Ausweitung des Angebots. Wegen einer möglichen Einflussnahme ausländischer Staaten sowie Vorbehalten gegen die mehrheitlich konservativen Islamverbände gehen immer mehr Bundesländer dazu über, eigene Lehrkräfte auszubilden. … (dpa/Islamische Zeitung – 27.7.2023)

Negativ-Rekord: Jeder vierte Schüler bleibt hier ohne Abschluss

Die Stadt Hof hat bundesweit die höchste Rate an Schulabbrechern. Mehr als jeder vierte Schüler hat einer Studie zufolge an Bayerns Nordostspitze 2020 die Schule ohne qualifizierenden Abschluss verlassen. Nun greift das Bayerische Kultusministerium der Stadt unter die Arme. … Diese Quote ist nicht nur bayernweit, sondern bundesweit die höchste. Wer ohne Abitur, Mittlere Reife oder Hauptschulabschluss die Schule verlässt, steht sprichwörtlich auf der Straße: Der Weg zu einer Berufsausbildung bleibt verschlossen, die langfristige Arbeitslosigkeit droht. (News-Teachers – 26.7.2023)

Jugendamt kann private Kindertagesstätte nicht zur Aufnahme eines Kindes zwingen

Das Verwaltungsgericht Münster hat den Eilantrag eines Kindes abgelehnt, der Stadt Münster aufzugeben, auf den privaten Träger einer Kindertagesstätte dahingehend einzuwirken, den Antragsteller aufzunehmen. Die Eltern des in Münster wohnenden unter dreijährigen Kindes hatten den Betreuungsbedarf zum 1. August 2023 über den sogenannten Kita-Navigator der Antragsgegnerin angemeldet. Das Kind war jedoch weder bei der im Februar 2023 stattgefundenen Platzvergabe noch im Rahmen des wegen technischer Probleme im März 2023 wiederholten Vergabeverfahrens berücksichtigt worden. Nachdem das Gericht dem entsprechenden Eilantrag stattgegeben hatte, hatte die Stadt Münster für das Kind einen etwa 3 km von der Wohnung entfernten Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte angeboten. Diesen Platz nahmen die Eltern jedoch nicht in Anspruch, sondern beantragten erneut eine einstweilige Anordnung unter anderem mit der Begründung: Sie hätten zwischenzeitlich einen für sie günstigeren Betreuungsplatz in einer von einem privaten Träger betriebenen Kindertageseinrichtung gefunden. Die Stadt Münster sei verpflichtet, auf den Träger daraufhin einzuwirken, dass ihr Kind in dieser Kindertagesstätte betreut werde. Diesen Antrag lehnte das Gericht nunmehr ab. Die Antragsgegnerin habe als Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe keine rechtliche Handhabe, den privaten Träger einer Kindertageseinrichtung zur Aufnahme eines bestimmten Kindes zu verpflichten. … Das gelte insbesondere gegenüber freien und privaten Trägern eines Betreuungsangebots. … (Kostenlose Urteile – 18.07.2023)