Ein Ausrufezeichen für den Klimaschutz

es war eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung: In einem geradezu historischen Urteil kritisierte das Bundesverfassungsgericht in der vergangenen Woche das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung als nicht weitreichend genug. Da es keine ausreichenden Vorgaben für die Minderung der CO2-Emmissionen ab dem Jahr 2031 macht und somit Lasten auf die Zeit nach 2030 verschiebt, verletzt das Gesetz Freiheitsrechte der jüngeren Generation. Damit ist es teilweise verfassungswidrig. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende des kommenden Jahres nachbessern.

Mehrere Klimaschützerinnen hatten gegen das Klimaschutzgesetz Verfassungsbeschwerden eingelegt. Unterstützt wurden die Initiatorinnen von mehreren Umweltschutzorganisationen, darunter auch dem Greenpeace e. V.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt: Wir haben den Klimaschutz selbst in der Hand. Zusammen mit anderen Ökoenergie-Pionieren danken wir Fridays for Future und allen Kläger*innen für ihr großes Engagement für unsere Zukunft. Schluss mit dem Verzögern und Hinhalten: Gemeinsam schaffen wir die Energiewende!

Greenpeace Energy-Team